Qualitätssicherung bei medizinischen Geräten

Zuverlässige Qualitätssicherung durch Wartungsvertrag

Kostspielige Aufwendungen für Reparaturen und Ausfälle lassen sich durch kontinuierliche Wartungen am Gerät wesentlich reduzieren. Mit einem Wartungsvertrag bieten wir Ihnen nicht nur besondere Konditionen, sondern übernehmen auch die gesamte Wartungssteuerung.

Alle technischen Serviceleistungen der BAROWI-Med werden durch qualifizierte Röntgentechniker deutschlandweit durchgeführt. Permanente Schulungen gewährleisten den aktuellen Informationsstand. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne: Telefon 089-3219772-0.


Welche Prüfungen wann fällig sind und was sie im Detail beinhalten, entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:

Regelmäßige Prüfungen, Wartungen, Fristen

Abnahmeprüfung nach DIN 6868/150
Bei Röntgeneinrichtungen muss vor der Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung einschließlich des Abbildungssystems eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten der Röntgeneinrichtung durchgeführt werden. Durch diese Abnahmeprüfung wird sichergestellt, dass die erforderliche Bildqualität mit einer möglichst geringen Strahlenexposition erreicht wird.  Nach jeder Änderung der Röntgeneinrichtung, welche die Bildqualität oder die Höhe der Strahlenexposition evtl. unvorteilhaft beeinflussen kann, muss eine Teilabnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten durchgeführt werden. Teilabnahmeprüfungen beschränken sich auf die Überprüfung der geänderten Komponenten sowie auf deren Auswirkungen. Darüber hinaus werden bei der Abnahmeprüfung die Bezugswerte bzw. Referenzwerte für die Konstanzprüfung mit den Prüfmitteln bestimmt, die zukünftig auch bei der Konstanzprüfung verwendet werden sollen. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfung (Bezugswerte) sind unverzüglich aufzuzeichnen und müssen mit den Prüfbildern der Prüfkörper dokumentiert und archiviert werden.

Service-Hotline

Tel. 089-32197720

Mo-Fr 8-17 Uhr

Qualitätssicherungs-Richtlinie

des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Referat Bundesaufsicht im Strahlenschutz Az. RS II 3 - 11602/6

Richtlinie Sachverständigenprüfung nach der RöV (SV-RL)

Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern

MPBetreibV

Medizinprodukte-Betreiberverordnung


Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik

Qualitätskriterien röntgendiagnostischer Untersuchungen


TÜV-Prüfung

gem. § 18.4 RöV


Support

Hier können Sie sich den BAROWI-Med TeamViewer Quick Support herunterladen:

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Deutschlandweites Service-Netzwerk

Hotline: 089/321 97 72-0

Mo - Fr 8-17 Uhr