Qualitätssicherung bei medizinischen Geräten
Zuverlässige Qualitätssicherung durch Wartungsvertrag
Kostspielige Aufwendungen für Reparaturen und Ausfälle lassen sich durch kontinuierliche Wartungen am Gerät wesentlich reduzieren. Mit einem Wartungsvertrag bieten wir Ihnen nicht nur besondere Konditionen, sondern übernehmen auch die gesamte Wartungssteuerung.
Alle technischen Serviceleistungen der BAROWI-Med werden durch qualifizierte Röntgentechniker deutschlandweit durchgeführt. Permanente Schulungen gewährleisten den aktuellen Informationsstand. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne: Telefon 089-3219772-0.
Welche Prüfungen wann fällig sind und was sie im Detail beinhalten, entnehmen Sie bitte der folgenden Aufstellung:
Regelmäßige Prüfungen, Wartungen, Fristen
Abnahmeprüfung nach DIN 6868/150
Bei Röntgeneinrichtungen muss vor der Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung einschließlich des Abbildungssystems eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten der Röntgeneinrichtung durchgeführt werden. Durch diese Abnahmeprüfung wird sichergestellt, dass die erforderliche Bildqualität mit einer möglichst geringen Strahlenexposition erreicht wird. Nach jeder Änderung der Röntgeneinrichtung, welche die Bildqualität oder die Höhe der Strahlenexposition evtl. unvorteilhaft beeinflussen kann, muss eine Teilabnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten durchgeführt werden. Teilabnahmeprüfungen beschränken sich auf die Überprüfung der geänderten Komponenten sowie auf deren Auswirkungen. Darüber hinaus werden bei der Abnahmeprüfung die Bezugswerte bzw. Referenzwerte für die Konstanzprüfung mit den Prüfmitteln bestimmt, die zukünftig auch bei der Konstanzprüfung verwendet werden sollen. Die Ergebnisse der Abnahmeprüfung (Bezugswerte) sind unverzüglich aufzuzeichnen und müssen mit den Prüfbildern der Prüfkörper dokumentiert und archiviert werden.
Konstanzprüfung
Sicherheitstechnische Kontrolle STK / Wartung
Seiletausch an Schwenkbügelsystemen
Wartung CR / Readerwartung
Prüfung auf Artefaktfreiheit bei Speicherfolien
Wartung DR Direktradiografie
TÜV-Prüfung gem. Röntgenverordnung
Wartung Entwicklungsmaschine
Vorbereitende Prüfungen zur TÜV-Prüfung
Aufbewahrungsfristen
Prüfung der Strahlenschutzkleidung/Röntgenschürzen
Service-Hotline
Tel. 089-32197720
Mo-Fr 8-17 Uhr
Mo-Fr 8-17 Uhr
Qualitätssicherungs-Richtlinie
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Referat Bundesaufsicht im Strahlenschutz Az. RS II 3 - 11602/6
Referat Bundesaufsicht im Strahlenschutz Az. RS II 3 - 11602/6
Richtlinie Sachverständigenprüfung nach der RöV (SV-RL)
Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern
MPBetreibV
Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik
Qualitätskriterien röntgendiagnostischer Untersuchungen
TÜV-Prüfung
gem. § 18.4 RöV